Peine. Die Junge Union (JU) Kreisverband Peine sieht sich durch die jüngste Bewertung des Einsatzes jugendlicher Testkäufer durch das Niedersächsische Innenministerium in ihrer Auffassung zu dieser Frage bestärkt. Die CDU-Jugendorganisation spricht sich für eine Ausweitung des Modells auf Peine aus, um effektiv gegen den unrechtmäßigen Alkoholverkauf an Minderjährige vorgehen zu können. Der JU-Kreisvorsitzende Thorge Karnick erklärt hierzu: „Die Junge Union kämpft seit langem für den Einsatz jugendlicher Testkäufer, um dem exzessiven Alkoholkonsum unter Jugendlichen Herr zu werden.“
Die Junge Union wolle damit die Quelle des Problems, den illegalen Alkoholverkauf an Minderjährige, stoppen. Thorge Karnick weiter: „Die Antwort des Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage unseres JU-Landtagsabgeordneten Ansgar Focke beweist, dass das Modell außer in Hannover und Braunschweig auch auf andere Städte und Gemeinden in Niedersachsen ausgedehnt werden muss. Wichtig ist dabei aus unserer Sicht, dass zukünftig die Polizei und die Jugendschutzbehörden noch stärker zusammenarbeiten.“
Die Erfahrungen in Hannover zeigen, dass die bisher zur Verfügung stehenden Kontrollmöglichkeiten von Alkoholabgabestellen dringend durch das Instrument der jugendlichen Testkäufer verbessert werden müssen. In der Landeshauptstadt zeigte sich nach Auskunft des Innenministeriums, dass es bei der ersten Durchführung Testkäufern in 77 Prozent der Fälle gelang illegal Alkohol zu erwerben, obwohl die Maßnahme zuvor sogar in den Medien angekündigt worden war. Auch spätere Testkäufe in Hannover und Braunschweig förderten ähnlich alarmierende Ergebnisse zu Tage.
„Nach Einschätzung des Innenministeriums stehen die aktuellen Regelungen des Jugendschutzgesetzes dem Einsatz jugendlicher Testkäufer nicht entgegen. Die JU ist daher der Meinung, dass vor dem Hintergrund der neusten Zahlen des Innenministeriums ihr Einsatz nicht nur juristisch möglich, sondern auch moralisch geboten ist“, betont Thorge Karnick. Die Bedingungen für den Einsatz von Jugendlichen müssen nach Ansicht der JU dabei jedoch strengen Kriterien folgen: Die eingesetzten Jugendlichen müssten über die nötige Reife verfügen und es müsse ihnen jederzeit offen stehen, ihre Tätigkeit als Testkäufer zu beenden. Wichtig sei auch die enge fachliche Begleitung durch Erwachsene und die unmittelbare Abnahme der Alkoholika nach dem Erwerb.